Rechtsprechung
RG, 22.04.1884 - II 461/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Anwendung der Vorschrift des §. 77 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 auf Ehestreitigkeiten von Ausländern.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 11, 29
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.03.1967 - IV ZR 148/65
italienische Trennung von Tisch und Bett - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im …
Das Reichsgericht nahm zunächst in Anwendung des § 77 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 (RGBl. 23) an, daß es in Deutschland auch gegenüber Ausländern den in deren maßgebendem Heimatrecht vorgesehenen Ausspruch der beständigen Trennung von Tisch und Bett nicht mehr gebe, sondern stattdessen auf die Auflösung des Bandes der Ehe erkannt werden könne (RGZ 3, 27; 11, 29).